Personen
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-$ gekauft werden, die 30 Tage gültig ist, sowie in der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine progressive Gebühr zu zahlen. Die aktuellen Gebührensätze können Sie auf der Internetseite der dominikanischen Migrationsbehörde unter Externer Link,
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.migracion.gob.do einsehen.
Bei der Einreise werden Kinderausweise anerkannt. Ab dem 3. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein, nach dem 16. Lebensjahr ist ein Reisepass erforderlich. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendliche unter 18 Jahren, die allein oder nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtiger, die auf dem dominikanischen Konsulat oder bei der Botschaft in Berlin unterschrieben, beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden muss. Diese Erklärung muss auch bei der Ausreise vorgelegt werden. Welche Unterlagen Sie dazu einreichen müssen, erfahren Sie bei den zuständigen Vertretungen in Deutschland.
Dauerhaft Leben in der Dominikanischen Republik
Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in
die Dominikanische Republik zu verlegen, sollten bereits bei der zuständigen dominikanischen Auslandsvertretung im Inland ein Visum für einen Daueraufenthalt beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines solchen Visums wird seit Mitte 2012 verstärkt kontrolliert.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.
Sonstiges
Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Weitere Auskünfte erteilt das Fremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main, Tel. +49 69 91397879,
info@dominikanisches-fva.com.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der Dominikanischen Republik in Deutschland.
Tiere
Für Hunde und Katzen müssen bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzeugnis vorgelegt werden. Für andere Tiere muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
Persönlich verschriebene Medikamente,
andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen.
Nach Drogenkurieren wird – zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo – gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.
Im Fall einer Festnahme wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen
Krankheiten
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt mit, dass weltweit über 77.000 bestätigte Fälle von Influenza A(H1N1) bei Menschen aufgetreten sind. Am 11. Juni 2009 wurde von der WHO die Pandemiewarnstufe 6 ausgerufen.
Todesfälle gab es vor allem in Mexiko. Auch außerhalb Mexikos und den USA verstarben Patienten an dieser neuen Virusinfektion, obwohl insgesamt die Krankheitsverläufe hier eher mild waren und weitgehend einer "normalen" Grippeerkrankung entsprachen.
Flugreisende aus den betroffenen Ländern müssen an den Zielflughäfen mit verschärften Einreisekontrollen rechnen. Die Maßnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich und können beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen: Messung der Körpertemperatur, Befragung der Reisenden, Kontrolle der Passdaten nach vorhergehenden Aufenthaltsländern etc. Von örtlichen Behörden werden verstärkt Quarantänemaßnahmen gegen Einzelpersonen oder Gruppen verfügt, wenn Grippesymptome bei der Einreise festgestellt oder (auch zufällige) Kontakte zu Erkrankten nachgewiesen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Verdachtsfällen die Einreise verweigert wird. Falschangaben oder Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen können bestraft werden.
Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Eine Übertragung dieser Krankheit von Mensch zu Mensch ist - wie bei der "normalen", saisonalen Grippe - möglich. Zurzeit steht kein Impfstoff gegen diesen Erreger zur Verfügung. Jedoch können alltägliche Hygienemaßnahmen dazu beitragen, sich vor einer Infektion zu schützen:
Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
Engen Kontakt mit Kranken meiden
Menschenansammlungen meiden
"Hygienisch" in den Ärmel husten, um seine Hände nicht zu kontaminieren.
Sogenannte "Hygienemasken" senken die Menge an möglichen Krankheitserregern, die ihr Träger in die Umgebung ausatmet. Sie können zum Schutz der Mitmenschen ergänzend zu den Basis-Hygienemaßnahmen eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfempfehlungen
Generell:
Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie
In Risikogebieten/bei Risikogruppen:
Hepatitis-B/Typhus/Tollwut/Polio
Malaria
Ganzjährig besteht im ganzen Land, v.a. in den westlichen, ländlichen Provinzen (z.B. Castanuelas, Hondo Valle und Pepillo Salcedo) ein Malariarisiko. Prophylaktische Maßnahmen sowie Notfallmedikation sollten vor Reisebeginn mit dem Arzt abgesprochen werden. Darüber hinaus sollte auf guten Mückenschutz durch langärmelige Kleidung, Sprays und Moskitonetze geachtet werden.
Malaria-Erkrankungen bei Touristen treten in der Dominikanischen Republik eher selten auf. Im Mai 2007 erkrankte ein deutscher Urlauber nach seinem Ferienaufenthalt in der Dominikanischen Republik an Malaria tropica. Der Reisende hielt sich in Puerto Plata, im Norden der Halbinsel auf. Im Jahr zuvor erkrankten drei europäische Reisende nach ihrem Aufenthalt auf der karibischen Halbinsel an einer Malaria tropica. Die meisten Urlauber hielten sich im Wesentlichen in der Provinz La Altagracia in der Nähe von Punta Cana und an anderen Orten im Südosten der Dominikanischen Republik auf. Diese Malariafälle zeigen, dass weiterhin ein geringes Malaria-Infektionsrisiko für Reisende besteht - auch bei Aufenthalten in der Stadt. Daher sollten Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen unbedingt sorgfältig und regelmäßig durchgeführt werden. Bis auf weiteres empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) allen Reisenden in die Dominikanische Republik einen guten Mückenschutz sowie die Mitnahme eines Malaria-Notfallmedikamentes nach ärztlicher Verordnung.
Dengue Fieber
Ein Risiko für Dengue Fieber besteht landesweit. In den Monaten Mai bis September kommt es auf der Halbinsel häufig zu heftigen Regenfällen, die eine Zunahme von Mückenübertragenen Erkrankungen, wie zum Beispiel Dengue-Fieber und Malaria, begünstigen. Grundsätzlich hat die Zahl der Dengue Fieber-Erkrankungen im vergangenen Jahr in Lateinamerika und den Karibik Staaten stark zugenommen. Daher sollten Reisende gute Mückenschutzmaßnahmen durchführen.
Diverse Infektionskrankheiten
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.lmutrop.de und auf der Seite des Auswärtigen Amtes für die
Dominikanische Republik
Amtssprache
Spanisch
Währung
Dominikanischer Peso
Zeitverschiebung
MEZ -5h Winterzeit bzw. MEZ -6h Sommerzeit in Deutschland
Telefon
Deutschland in die Dominikanische Republik 001-xxxx oder +1-xxxx
Dominikanische Republik nach Deutschland 049-xxxx oder +49-xxxx
Botschaften
Adresse der Botschaften
Botschaft der Dominikanischen Republik
Dessauer Str. 28-29
10963 Berlin
Tel.: +49 30 257 5776 0
Fax: +49 30 257 5776 1
E-Mail:
info@embajadadominicana.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Santo Domingo Edificio Torre Piantini Piso 16
Calle Gustavo Mejia Ricart, esq. Ave. Abraham Lincoln
Santo Domingo
Tel.: +1-809-542 89 49, +1-809-542 89 50
Fax: +1-809-542 89 55
E-Mail:
info@santo-domingo.diplo.de
Webseite:
http://www.santo-domingo.diplo.de
Sabine Bloch, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Wir raten dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Hier finden Sie die Deutsche Botschaft Deutschland in Santo Domingo: